11.06.2026

Von: DBSH Bund

Bundestagsdebatte zum Zeugnisverweigerungsrecht offenbart erschreckende Wissenslücken über die Profession Soziale Arbeit

PRESSEMITTEILUNG 
Datum: 25. April 2026 
Ort: Berlin 
Herausgeber: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH)

Die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag über die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Soziale Arbeit hat eines deutlich gemacht: Nicht das Zeugnisverweigerungsrecht bedarf der Erklärung – vielmehr besteht in der Politik weiterhin ein erheblicher Aufklärungsbedarf über die Profession der Sozialen Arbeit selbst. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) kritisiert die vorgebrachten Argumente scharf und warnt vor einer nachhaltigen Beschädigung von Vertrauensbeziehungen in der Praxis.

Der DBSH verfolgt die parlamentarischen Beratungen mit großem Interesse, blickt jedoch mit erheblicher Sorge auf die Argumentationslinien weiter Teile der gestrigen Ausschussdebatte. Mehrfach wurde der Eindruck vermittelt, das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Adressat*innen sei weniger schutzwürdig als das von Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen oder Rechtsanwält*innen. Diese Sichtweise verkennt die Realität der täglichen Praxis grundlegend.

          „Vertrauen ist kein angenehmer Nebeneffekt Sozialer Arbeit. Vertrauen ist ihre absolute Arbeitsgrundlage. Wer dieses Vertrauen gesetzlich schwächt, schwächt die Hilfesysteme unseres Landes nachhaltig“,
kritisiert Anne Klotz vom Bundesvorstand. 

Tagtäglich sprechen Menschen in Krisen mit Sozialarbeiter*innen über hochsensible Lebenssituationen: über erlebte oder verübte Gewalt, Missbrauch, psychische Ausnahmezustände, Suchterkrankungen, Wohnungslosigkeit und tiefgreifende familiäre Konflikte. In der Realität sind Sozialarbeiter*innen oft die allerersten Fachkräfte, denen sich Betroffene überhaupt anvertrauen.

Als besonders irritierend sieht der Berufsverband, dass in Teilen der Debatte die Professionalität der Akteur*innen infrage gestellt wurde. Staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen verfügen über eine gesetzlich streng geregelte Qualifikation. Sie absolvieren ein wissenschaftliches Hochschulstudium inklusive gelenkter Praxisanteile und erfüllen die anspruchsvollen Kriterien der jeweiligen Landesgesetze zur staatlichen Anerkennung.

Der Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit definiert die Disziplin unmissverständlich als eigenständige Wissenschaft und Profession mit einem fundierten Wissensbestand, eigener Methodik und einer verbindlichen Berufsethik. Wer Ärzt*innen oder Rechtsanwält*innen zutraut, verantwortungsvoll mit einem Zeugnisverweigerungsrecht umzugehen, muss begründen können, warum man dies den hochqualifizierten Fachkräften der Sozialen Arbeit abspricht.

Der DBSH weist in diesem Zusammenhang erneut auf einen eklatanten, systemischen Widerspruch hin: Sozialarbeiter*innen unterliegen bereits heute umfassenden strafrechtlichen Schweigepflichten (§ 203 StGB). Gleichzeitig können sie jedoch in gerichtlichen Verfahren dazu gezwungen werden, genau jene sensiblen Informationen offenzulegen, deren Schutz sie ihren Adressat*innen zuvor rechtlich und ethisch zusichern mussten. Diese massive Schutzlücke torpediert das professionelle Handeln.

Die aktuellen Beratungen im Rechtsausschuss bieten nun die historische Chance, diese gesetzliche Lücke endlich konsequent zu schließen. Dafür bedarf es jedoch einer fachlichen Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Praxis Sozialer Arbeit – anstelle von überholten, klischeehaften Vorstellungen. Der DBSH wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und kritisch begleiten. Der Verband bietet allen demokratischen Fraktionen des Bundestages sowie den zuständigen Berichterstatter*innen ausdrücklich den direkten, fachlichen Austausch an. Wer über die Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit entscheidet, muss zwingend mit denjenigen sprechen, die täglich die Verantwortung für diese sensiblen Vertrauensbeziehungen tragen.

Pressekontakt:

Anne Klotz
Bundesvorstand und Junger DBSH Sprecherin
klotz@dbsh.net
DBSH Pressemappe

Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht: 

Wir sind Gründungsmitglied im Bündnis, welches sich fortlaufend für ein Zeugnisverweigerungsrecht von Sozialarbeiter*innen und eine Reform des § 53 StPO einsetzt. Mehr Infos auf der Webseite: www.zeugnis-verweigern.de